- Wie findet man gute Schülerjobs?
- Verschiedene Schülerjobs
- Bewerbung für eine Ferienarbeit
- Voraussetzungen für einen Schülerjob
- Bedingungen bei einem Schülerjob
- Ferienjob – Anrechenbares Einkommen?
Nicht nur vor Beginn der Sommerferien steht ein Schülerjob bei vielen Jugendlichen hoch im Kurs, sondern auch ganzjährig, um entweder das Taschengeld etwas aufzubessern oder einfach etwas mit einer Nebentätigkeit dazu zu verdienen. Viele Schüler sind deshalb auf der Suche nach einem Ferienjob oder einem Job auf Zeit. Ein Schülerjob ermöglicht es in relativ kurzer Zeit, sein Taschengeld aufzubessern. Ein weiterer positiver Aspekt ist, dass ein Schülerjob vorab den Einblick in das Berufsleben und den beruflichen Alltag ermöglicht. Oft wird aus einem zeitlich begrenzten Ferienjob auch eine Nebentätigkeit auf Dauer. Meist dann, wenn der Schülerjob fair bezahlt wird, die Nebentätigkeit Spaß macht und außerdem mit allen anderen Pflichten und Tagesaufgaben vereinbart werden kann.
Wie findet man gute Schülerjobs?
Schüler oder jugendliche Ferienarbeiter, die sich um einen Schülerjob oder eine Ferienarbeit bemühen, merken schnell, wie hart es auch auf diesem Arbeitsmarkt zugeht. Selbst in großen Städten, wie Hamburg, Köln, München, Berlin, Dortmund oder Frankfurt ist es nicht einfach, einen passenden und lukrativen Schülerjob für die Ferien zu finden. In ostdeutschen Städten, wie Leipzig, Magdeburg, Dresden, Zwickau oder Chemnitz gestaltet sich aktuell die Lage auf dem Markt für Schülerjobs meist schwieriger als in Wirtschaftsregionen, wie rund um München, Hannover oder Dortmund.
Unterstützung bei der Suche nach einem Schülerjob kann man bei der Jobvermittlung in der Agentur für Arbeit erbitten. Wenn man auf der Suche nach einer Aushilfstätigkeit oder einem Schülerjob ist, nützen aber auch Online-Börsen und Portale sowie private Arbeitsvermittlungen, um erste Kontakte zu knüpfen. Der beste und erfolgreichste Weg sind auch hier Beziehungen in Unternehmen.
Tipp zum Schülerjob
Für reisefreudige und flexible Schüler dürfte auch eine Nebentätigkeit oder eine Ferienarbeit im Ausland interessant sein. Das Angenehme mit dem Nützlichen zu verbinden, kann für einen Schüler in den Ferien ein Erlebnis sein.
Verschiedene Schülerjobs
Schülerjobs gibt es in fast allen Branchen; ob im Medienvertrieb Prospekte und Flyer verteilen, Autos waschen, als Eisverkäufer oder Kellner, Babysitten, in Gärtnereien oder als Landwirtschaftshelfer beim Bauern, als Postsortierer, Nachhilfeunterricht geben, als Lagerhilfe oder auch Regalauffüller in einem Supermarkt; oftmals werden dabei Schüler beschäftigt. Wenn auch die zu verrichtenden Arbeiten manchmal geistig nicht besonders anspruchsvoll sind, wichtig ist eine Beschäftigung mit Gewinn für den Schüler bei einem Schülerjob, nicht die Verwirklichung der Lebensziele.
Bewerbung für eine Ferienarbeit
Die Bewerbung für einen Schülerjob sollte ähnlich wie die Bewerbung am ersten Arbeitsmarkt erfolgen. Das kann sowohl mündlich beim potenziellen Arbeitgeber geschehen, als auch schriftlich. Das Bewerbungsschreiben für einen Schülerjob sollte in einer ansprechenden Form erfolgen. Vorlagen und Muster hierzu stehen beispielsweise online im Internet zum Download bereit.
Wird ein Schülerjob gesucht, lohnt in den meisten Fällen eine direkte Anfrage in einem Unternehmen nach eigener Auswahl. Auch Anfragen bei Institutionen und Behörden können empfohlen werden. Wer durch einen Schülerjob seine Finanzen aufbessern möchte, ist mit entsprechender Eigeninitiative am besten beraten.
Voraussetzungen für einen Schülerjob
Abhängig vom Alter gestalten sich die Tätigkeiten und Arbeiten, die bei einem Schüler- oder Ferienjob ausgeführt werden dürfen und können. Egal ob der Schüler 14, 15, 16, 17 oder 18 Jahre ist, die gesetzlichen Bestimmungen unterscheiden sich und sollten unbedingt eingehalten werden.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt unter anderem, was Schüler bei einem Ferienjob dürfen, und welche Schutzvorkehrungen der Arbeitgeber für sie bei einem Schülerjob treffen muss.
Bedingungen bei einem Schülerjob
Schüler und Jugendliche dürfen generell erst ab dem 13. Lebensjahr arbeiten, und das auch nur, wenn ihre Eltern eine schriftliche Zustimmung geben. Die Arbeit darf nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz nur leichte Tätigkeiten umfassen. Weiterhin unterliegt ein Schülerjob einer zeitlichen Begrenzung: 13- bis 14-jährige Schüler dürfen nicht länger als zwei Stunden täglich arbeiten. 15- bis 18-jährige Ferienarbeiter dürfen schon bis zu acht Stunden täglich arbeiten. Die Arbeitszeit muss dabei aber zwischen 06:00 und 20:00 Uhr liegen. Schüler dürfen an bis zu 50 Arbeitstagen im Jahr einen Schülerjob ausüben.
Ferienjob – Anrechenbares Einkommen?
Wer einen lukrativen Schülerjob gefunden hat und als Minderjähriger Unterhalt bezieht, muss unter Umständen damit rechnen, dass der Verdienst aus dem Schülerjob zur Verminderung des Unterhalts führt. Inwieweit beim Schülerjob eine Anrechnung auf den Unterhalt erfolgt, sollte im Einzelfall mit einem fachkundigen Ratgeber oder Anwalt abgeklärt werden.
Noch dem Motto: „Arbeit muss sich wieder lohnen!“ sollte ein Schülerjob auch entsprechend honoriert und der Einsatz und die Motivation des Ausführenden anerkannt werden. Eine Information über die aktuelle Gesetzeslage bei Schülerjobs bietet Sicherheit und schützt vor unangenehmen Überraschungen. Gerade beim Thema Schülerjob und Unterhalt lassen sich durch einvernehmliche Gespräche, welche im Vorfeld durch die Beteiligten geführt werden, viele Unstimmigkeiten und Probleme ausräumen sowie oft gute Kompromisse erzielen.
Tipp: Die Suche nach einem Schülerjob oder einem Stellenangebot für eine Ferienarbeit im Internet ist aufgrund der Vielzahl von regionalen Angeboten recht oft erfolgreich! Selektieren Sie seriöse Anbieter von Schülerjobs durch Recherchen im Internet.