Die Arbeitspapiere bezeichnen die Gesamtheit aller mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehende Unterlagen des Arbeitsnehmers. Dazu zählen unter anderem das Arbeitszeugnis, die Lohnsteuerkarte (früher), die Urlaubsbescheinigungen und Unterlagen über eine betriebliche Altersversorgung.

In den verschiedenen Bereichen der Arbeitswelt sind mitunter besondere Arbeitspapiere notwendig. Beispielsweise das polizeiliche Führungszeugnis oder im Baugewerbe Lohnnachweiskarten, im Lebensmittelgewerbe ein Gesundheitszeugnis bei Jugendlichen eine Arbeitserlaubnis und Gesundheitsbescheinigung. Ausländer, welche nicht aus den EU- Staaten stammen, benötigen eine Arbeitsberechtigung. Der Arbeitnehmer ist in der Pflicht bei Beginn des Arbeitsverhältnisses alle erforderlichen Arbeitspapiere an den Arbeitgeber auszuhändigen. Im Gegenzug ist der Arbeitgeber verpflichtet diese während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses sorgfältig zu verwahren.


Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber die Arbeitspapiere richtig erstellen und anschließend wieder vollständig an den Arbeitnehmer aushändigen. Die Herausgabe der Arbeitspapiere hat an dem Ort der Arbeitsstätte zu erfolgen. Für den Arbeitnehmer besteht allerdings auch die Möglichkeit, die Arbeitspapiere an den Arbeitnehmer zu übersenden, wenn er die Übergabe am letzten Arbeitstag des Arbeitnehmers versäumt hat.

Es ist ratsam, dass aufgrund der Beweispflicht der Arbeitgeber und auch der Arbeitnehmer gegenseitig eine Quittung über die herausgegebenen Arbeitspapiere verlangen. Erfolgt eine verspätete Herausgabe der Papiere durch den Arbeitsgeber, dann hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Schadensersatz. Bei entstandenen Streitigkeiten zwischen den beiden Vertragsparteien ist das Arbeitsgericht zuständig.