- Bedeutung Arbeitsvertrag
- Inhalt eines Arbeitsvertrages
- Kündigung Arbeitsvertrag durch den Arbeitgeber
- Kündigung Arbeitsvertrag durch den Arbeitnehmer
- Welche Arten der Kündigung gibt es?
- Geltungsdauer eines Arbeitsvertrages
- Tipps zum Arbeitsvertrag
Bedeutung Arbeitsvertrag
Ein wichtiger Bestandteil vom Arbeitsrecht ist der Arbeitsvertrag. Nach einer erfolgreichen Bewerbung wird ein Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer abgeschlossen. Dieser definiert die Arbeitsbedingungen und ist die schriftliche Grundlage für eine langfristige Zusammenarbeit. Nach dem Arbeitsrecht handelt es sich dabei um einen sogenannten Dienstvertrag.
Der Arbeitsvertrag bedarf keiner besonderen Form. Ein Arbeitsvertrag kann sowohl mündlich als auch schriftlich geschlossen werden.
Die schriftliche Vereinbarung von Regeln in einem Arbeitsvertrag, auch Anstellungsvertrag genannt, ist aber sinnvoll und geboten, um im Konfliktfall einer Beweisschwierigkeit vorzubeugen.
Inhalt
eines Arbeitsvertrages
Als Arbeitnehmer wird man kaum einen der zahlreichen Musterverträge oder Downloads aus dem Internet nutzen; in der Regel bekommt man den Arbeitsvertrag fix und fertig zur Unterschrift vorgelegt. Kleinere Unternehmen ohne Rechtsabteilung oder Personalabteilung können sich im Internet einer Vielzahl von Vorlagen und Vordrucken bedienen; sollten aber genau prüfen, ob der angebotene Inhalt im Arbeitsvertrag den gesetzlichen Gegebenheiten entspricht und für beide Seiten Rechtssicherheit garantiert.
Neben Angaben zu Name und Adresse der Vertragspartner, Beginn des Arbeitsverhältnisses, bei befristeten Arbeitsverträgen deren Dauer, Arbeitsort, Stellenbezeichnung, Beschreibung der Tätigkeit und Vollmachten, Höhe der Vergütung, deren Zusammensetzung, Erhöhung und Fälligkeit von eventuellen Nebenleistungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen usw. können noch andere arbeitsrechtlich relevante Regelungen im Arbeitsvertrag enthalten sein, wie Regelungen und Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Probezeit, Kündigung, Arbeitszeit und Pausen, Dauer und Regelungen zum Erholungsurlaub sowie gegebenenfalls Beteiligung an den Umzugskosten.
Auch Arbeitgeber, die ein kostenloses Formular oder einen fertigen Vordruck für einen Arbeitsvertrag aus dem Internet nutzen, sind gut beraten, dieses Vertragswerk noch einmal von einem Fachanwalt oder einer anderen Person überprüfen zu lassen, die im Arbeitsrecht entsprechende Kenntnisse hat. Dies gilt ebenso bei Arbeitsverträgen für geringfügig Beschäftigte sowie beim 400-Euro-Job und Minijob.
Kündigung Arbeitsvertrag durch den Arbeitgeber
Im juristischen Sinne bedeutet der Begriff Kündigung in diesem Zusammenhang die einseitige Beendigung des Arbeitsvertrages. Durch die Kündigung wird das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten für die Zukunft beendet. Die Kündigung wird mit Zugang beim Vertragspartner innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist wirksam und ist grundsätzlich in Schriftform auszustellen. Begründet werden muss die Kündigung nicht unbedingt. In Ausnahmefällen, wie der Kündigung von Schwangeren, Schwerbehinderten oder eines Auszubildenden nach Ablauf der Probezeit gelten diesbezüglich gesetzliche Sonderregelungen.
Die Kündigung eines Arbeitsvertrages ist nach dem Wortlaut der Rechtsprechung „bedingungsfeindlich“, weil dem Erklärungsempfänger keine Ungewissheit und kein Schwebezustand zugemutet werden können. Er soll eindeutig erkennen können, ob ein Vertragsverhältnis durch seinen Vertragspartner umgestaltet, also zum Beispiel gekündigt wurde.
Kündigung Arbeitsvertrag durch den Arbeitnehmer
Wer als Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag durch eine ordentliche Kündigung beenden möchte, muss gewichtige Gründe dafür haben. Eine Erwerbstätigkeit selbst zu beenden, mit welcher der eigene Lebensunterhalt bestritten werden kann, sollte nicht ohne vorherige umfangreiche Überlegungen stattfinden. Denn neben dem Wegfall der geregelten monatlichen Bezüge wird die Eigenkündigung auch von Arbeitsamt und ARGE sanktioniert. Man sollte als Angestellter oder Arbeiter den neuen Job schon in der Tasche haben oder anderweitig über genug finanzielle Sicherheiten verfügen, wenn man selbst kündigt.
Auch als Arbeitnehmer haben Sie Kündigungsfristen und andere aus dem Arbeitsvertrag und dem Arbeitsrecht hervorgehende Regelungen zu beachten. Kommen Sie Ihren mit dem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen nicht nach, kann dieser eventuell von Ihnen Schadensersatz fordern und dies gegebenen Falls auch gerichtlich geltend machen. Informieren Sie sich möglichst umfassend, bevor Sie einen solchen Schritt gehen. Wer aufgrund eines neuen Beschäftigungsverhältnisses kündigen möchte, der ist oft mit einem Aufhebungsvertrag besser beraten.
Welche Arten der Kündigung gibt
es?
Eine ordentliche Kündigung ist regelmäßig an eine bestimmte Frist und häufig an bestimmte gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Regelungen gebunden. Bei der ordentlichen Kündigung unterscheidet man zwischen betriebsbedingter Kündigung, verhaltensbedingter Kündigung und personenbedingter Kündigung. Bei einer außerordentlichen Kündigung wird der Arbeitsvertrag mit sofortiger Wirkung beendet. Dafür wird jedoch einen wichtiger, objektiver Grund benötigt.
Geltungsdauer eines Arbeitsvertrages
Ein Arbeitsvertrag wird normalerweise auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Wenn allerdings bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, ist ein befristeter Arbeitsvertrag möglich. Befristungsgründe können sein: Die Vertretung eines anderen Arbeitnehmers auf Zeit, saisonaler Bedarf an Arbeitskräften oder legale Verlängerung der Probezeit.
Ein befristeter Arbeitsvertrag kann maximal auf zwei Jahre abgeschlossen werden. Bei Existenzgründungen gibt es aber die Möglichkeit, die Arbeitsverträge auf maximal vier Jahre zu befristen. Das Befristen der Verträge ist mittlerweile nicht nur für Minijob, geringfügig Beschäftigte oder Aushilfen die Regel. Durch die Möglichkeit, den befristeten Arbeitsvertrag bis zu drei Mal mit jeweils bis zu 2 Jahren zu verlängern (Kettenbefristung), ergibt sich eine Anstellungsdauer von maximal 8 Jahren. Der sachliche Grund der Befristung, der zu Verlängerungen führt, kann jedes Mal ein anderer sein.
Tipps zum Arbeitsvertrag
Der Teufel steckt auch beim Arbeitsvertrag häufig im Detail. Nicht selten sind Klauseln im Arbeitsvertrag unwirksam, weil die Rechtsprechung diese nicht zulässt. Jeder Arbeitnehmer sollte unbedingt Rechtsbeistand einholen oder einen Rechtsanwalt konsultieren, um gegebenenfalls den Arbeitsvertrag prüfen zu lassen.
Die Gesetzeslage zum Kündigungsschutz, Kündigungsfristen und dem allgemeinen Arbeitsrecht hat sich in den letzten Jahren sehr oft geändert, wodurch nicht jeder Arbeitsvertrag auf dem aktuellsten Stand ist. Wurde ein Tarifvertrag vereinbart, können die dort beschlossenen Regelungen auch erheblichen Einfluss auf die Durchführbarkeit einer gesetzlichen Kündigung des Arbeitsvertrages haben.