Definition Arbeitszeit

Die gesetzliche Regelung definiert den Begriff Arbeitszeit wie folgt: Die Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. In Tarifverträgen können allerdings abweichende Regelungen von den gesetzlichen Bestimmungen vereinbart werden. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt in öffentlich-rechtlicher Hinsicht die Höchstgrenzen der täglichen Arbeitszeit fest. Grundsätzlich wird im Arbeitszeitgesetz davon ausgegangen, dass für einen Arbeitnehmer die maximale Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten darf. Das Arbeitszeitgesetz schließt allerdings den Samstag ein. Auf diese Weise sind regulär 48 Stunden Arbeit in der Woche erlaubt.

Sonderregelungen Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeit

Bei nicht vorhersehbaren und außergewöhnlichen Fällen, wie zum Beispiel Brand, Katastrophe, Totalausfall im Rechenzentrum oder anderer unaufschiebbarer, dringend oder sofort zu erledigenden Arbeiten kann sich der Arbeitgeber mit gesetzlicher Rückendeckung über die Bestimmungen hinwegsetzen und eine Verlängerung der Arbeitszeit zur „Gefahrenabwehr“ anordnen. Dem Arbeitnehmer ist ein entsprechender Ausgleich zu gewähren; unabhängig von einer vielleicht fälligen Prämie für den besonderen Einsatz.


Zusatzbestimmungen und Ausnahmeregelungen bei der Arbeitszeit

Wie bei vielen Gesetzen in Deutschland gibt es auch beim Thema Arbeitszeit eine große Anzahl von Zusatzbestimmungen und Ausnahmeregelungen. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer jedoch bis zu maximal 10 Stunden täglich beschäftigen, wenn die mehr gearbeitete Zeit innerhalb von 6 Monaten bzw. 24 Kalenderwochen wieder ausgeglichen wird, sodass im Durchschnitt wieder ein 8-Stunden-Tag vorliegt. Auch hier können Tarifverträge oder auf Basis von Tarifverträgen geschlossene Betriebsvereinbarungen den Ausgleichszeitraum abweichend regeln oder tarifliche Regelungen zu Änderungen führen.

Arbeitszeit im Arbeitsvertrag

Die Regelungen zur vereinbarten Arbeitszeit sollten in jedem Fall Bestandteil des Arbeitsvertrages sein und müssen den gesetzlichen Grundlagen genügen.

Maximale Arbeitszeit, Mehrarbeit und Überstunden

Mehrarbeit ist die Arbeit, die über die allgemeine gesetzliche Arbeitszeit hinausgeht. Unter dem Begriff Überstunden versteht man hingegen die Arbeit, die ein Arbeitnehmer über die für sein Beschäftigungsverhältnis individuell geltende Arbeitszeit hinaus leistet. Die Begriffe Mehrarbeit und Überstunden werden häufig gleichgestellt. Rechtlich gesehen handelt es sich aber um zwei völlig unterschiedliche Begriffe.


Arbeitszeiterfassung

Unter Arbeitszeiterfassung wird im Allgemeinen die Erfassung der Arbeitszeit von Angestellten oder von Arbeitern durch eine Maschine (Stechuhr) bzw. durch ein geeignetes Softwaresystem verstanden. Die heutigen computergestützten Systeme erlauben meist neben der reinen Erfassung der Arbeitszeit der Mitarbeiter auch die Möglichkeit zur Auswertung der Netto-Arbeitszeit, der Pausenzeit, der Mehrarbeit sowie eventueller Überstunden. Firmen mit vielen Mitarbeitern und/oder großer Fluktuation im Personalbestand können ohne diese Hilfe die Daten über Arbeitszeiten etc. nicht mehr wirtschaftlich verarbeiten.

Was gehört zur Arbeitszeit?

Zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gibt es immer wieder Streit über das Thema Arbeitszeit. Was zählt zur Arbeitszeit und was nicht? Schließlich ist jede geleistete Sunde Arbeitszeit am Monatsende im Geldbeutel zu spüren. Nach der allgemeinen Auffassung wird als Arbeitszeit nur die tatsächlich produktive Zeit angerechnet. Bei der Berechnung der Netto-Arbeitszeit bleiben zum Beispiel die Wegezeiten zur und von der Arbeit im Regelfall ebenso wie Pausenzeiten unberücksichtigt.

Bei einer Dienstreise wird die Fahrzeit auch als gesetzliche Arbeitszeit gelten können. Entsprechende Regelungen hierzu findet man im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im entsprechenden Tarifvertrag. Nicht jede in diesen Dokumenten niedergeschriebene Regelung ist zwangsläufig rechtskonform. Wer unsicher ist und sich benachteiligt fühlt, kann die für sein spezielles Arbeitsverhältnis geltenden Vereinbarungen mit dem AGB abgleichen oder zur Beratung einen Anwalt aufsuchen. Beim Thema Pausenregelung sowie bei der Teilzeit oder bei der gleitenden Arbeitszeit kommt es auch oft zu Unsicherheiten, für die Gleiches gilt.

Sonderregelungen zur Arbeitszeit

Neben den Bestimmungen im Arbeitszeitgesetz werden Regelungen zur Arbeitszeit im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung, im Tarifvertrag sowie in der Dienstvereinbarung getroffen. Hier sollten auch Bestimmungen zu Pausen und Pausenzeiten enthalten sein. Sonderregelungen gelten allerdings für bestimmte Berufsgruppen, die weiteren gesetzlichen Vorgaben unterliegen, wie zum Beispiel Piloten, Schiffsführer oder Berufskraftfahrer. Wer als Kraftfahrer beziehungsweise als Lkw-Fahrer arbeitet, muss sich zusätzlich an die Bestimmungen zu Lenk- und Ruhezeiten halten.

Änderungskündigung wegen Arbeitszeit

Wenn Arbeitgeber eine Änderungskündigung gegenüber einer Vielzahl von Arbeitnehmern gleichzeitig aussprechen, gehen sie wegen der verschiedenen Unwägbarkeiten einer Änderungskündigung ein hohes Risiko ein. Eine Änderungskündigung ist zur Erweiterung oder Reduzierung der Arbeitszeit denkbar. Aber: An eine Änderungskündigung werden seitens der Arbeitsgerichte zum Teil höhere Anforderungen als an eine Beendigungskündigung gestellt. Ist man als Arbeitnehmer von einer Änderung der Arbeitszeit betroffen, sollte man prüfen (lassen), ob diese Änderungskündigung zulässig ist. Oft wird durch so eine Kündigung der Kündigungsschutz umgangen und versucht, auf unzulässige Art und Weise einseitige Interessen durchzusetzen.

Hinweis. Die Seiten dieser Homepage werden ständig redaktionell überarbeitet und erweitert. Viele Themenbereiche zu Arbeitszeit, Kündigung, Arbeit, Job und Karriere, wie zum Beispiel Regelungen zu Überstunden und Feiertag sowie Sonderegelungen für Azubi und für behinderte Menschen werden demnächst auf dieser Homepage veröffentlicht. Zum Thema Arbeitszeitmodelle ist eine separate Seite geplant. Wollen Sie über den Start neuer Seiten informiert werden, so können Sie sich in unseren kostenlosen Newsletter eintragen.