- Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis
- Qualifiziertes oder einfaches Arbeitszeugnis?
- Inhalt vom Arbeitszeugnis
- Codes, Geheimsprachen und Formulierungen im Arbeitszeugnis
- Bewertung in einem Arbeitszeugnis
- Fristen für ein Arbeitszeugnis
- Wann wird ein Zwischenzeugnis ausgestellt?
- Arbeitszeugnis anfechten
- Wie schreibt man ein Arbeitszeugnis?
- Rechtsfolgen bei Verletzung der Zeugnispflicht
Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis
Bei einer Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat ein Arbeitnehmer gemäß § 109 der Gewerbeordnung Anspruch auf die Erstellung eines Arbeitszeugnisses. Vor dem Zeitpunkt der Beendigung steht einem Arbeitnehmer lediglich in Ausnahmefällen die Erstellung eines so genannten Zwischenzeugnisses zu. Der Arbeitnehmer ist beim Verlassen des Unternehmens in Bezug auf Verhalten, Leistung und Qualifikation vom bisherigen Arbeitgeber in einem Arbeitszeugnis zu beurteilen. Dabei wird zwischen einfachem Arbeitszeugnis und qualifiziertem Arbeitszeugnis unterschieden.
Qualifiziertes oder einfaches Arbeitszeugnis?
Jeder Arbeitgeber muss in Deutschland dem Arbeitnehmer auf dessen Verlangen beim Ausscheiden aus dem Unternehmen ein schriftliches Arbeitszeugnis erstellen, welches in der Regel (bei guter Beurteilung) als Bestandteil der Bewerbungsunterlagen in einem anderen Unternehmen vorgelegt wird. Deswegen sollte man aufmerksam das ausgestellte Arbeitszeugnis zur Kenntnis nehmen und jedes Arbeitszeugnis überprüfen; auf Codes, Richtigkeit, Interpretationsspielräume, fehlende Angaben, Plausibilität und Geheimsprache.
Man unterscheidet Arbeitszeugnisse in einfache und qualifizierte Ausfertigungen. Beim einfachen Arbeitszeugnis werden nur Angaben über Dauer und Art der Beschäftigung enthalten sein; in einem qualifizierten Arbeitszeugnis werden zusätzlich eine Beurteilung der Leistung und des Verhaltens während der Beschäftigungsdauer beschrieben.
TIPP: Auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses hat ein Arbeitnehmer in Deutschland einen rechtlichen Anspruch. Lassen Sie gegebenenfalls das Arbeitszeugnis von anderen Personen gegenlesen, um hinter den Sinn diverser Formulierungen zu kommen.
Inhalt vom Arbeitszeugnis
Der Inhalt und die Formulierungen in einem Arbeitszeugnis sollten, auch wenn es während der Beschäftigungszeit Diskrepanzen gab, wohlwollend gestaltet werden. Dabei dürfen bei der Beurteilung des Arbeitnehmers keine doppeldeutigen Formulierungen und Geheimcodes verwendet werden. Der Inhalt des Arbeitszeugnisses muss klar und verständlich formuliert werden und sollte auch äußerlich einem sauberen, korrekten Dokument entsprechen. Bei der Beurteilung der Leistung und des Verhaltens von Arbeitnehmern werden gern und immer öfter so genannte Geheimcodes eingesetzt. Diese übersetzen so manche wohlklingende in das Arbeitszeugnis geschriebene Floskel in das Gegenteil. Leider ist für viele Beurteilte dieses Vorgehen nicht ganz einfach nachzuvollziehen und viele glauben inzwischen an einen Code, der nur für Unternehmer und Personalchefs erkennbar ist.
Codes, Geheimsprachen und Formulierungen
im Arbeitszeugnis
Wie erkennt man im Arbeitszeugnis oder in einem Zwischenzeugnis Formulierungen, welche die eigenen Schwächen kaschieren sollen?
Einer der häufig benutzten Codes in einem Arbeitszeugnis ist einfach das Weglassen beziehungsweise das Reduzieren von positiven Formulierungen, was dem Bewerber als negativ ausgelegt werden kann. Dies ist legal, kann aber auch schon negativ ausgelegt werden. Werden in einem Arbeitszeugnis Formulierungen wie Geselligkeit, Einfühlungsvermögen, Einsatz für Arbeitnehmerinteressen sowie Pünktlichkeit genannt, sollten die Alarmglocken läuten. Die Deutung der Zeugnissprache in einem Arbeitszeugnis ist nicht leicht und auch umstritten, deswegen fordern Arbeitsrecht-Experten einen Verzicht auf eine Verklausulierung und Codierung, wie sie schon Anfang des 19. Jahrhunderts üblich war.
Verschlüsselte Formulierungen sind seit 2003 durch das gesetzliche Klarheitsgebot nicht mehr zulässig, denn seit dem 1. Januar 2003 regelt der neue § 109 der Gewerbeordnung den Zeugnisanspruch. Dort heißt es im Absatz 2: Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert werden. Ein Arbeitszeugnis darf keine Merkmale enthalten, die den Zweck haben, andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
Bewertung in einem Arbeitszeugnis
Die Formulierung im Arbeitszeugnis lässt sich vereinfacht mit Schulnoten gleichsetzen.
Dabei bedeuten:
1. Sehr gut: stets/immer/in jeder Hinsicht zu unserer vollsten/außerordentlichen Zufriedenheit
2. Gut: stets zu unserer vollen Zufriedenheit
3. Befriedigend: zu unserer vollen Zufriedenheit
4. Ausreichend: zu unserer Zufriedenheit
5. Mangelhaft: im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit
6. Ungenügend: hat sich (mit mehr oder weniger Erfolg) bemüht, die übertragenen Aufgaben zu erledigen
Fristen für ein Arbeitszeugnis
Mit dem Ausscheiden aus einem Unternehmen habt man einen gesetzlichen Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Das Arbeitszeugnis ist am letzten Tag der Beschäftigung fällig, der Arbeitgeber hat in der Regel aber 14 Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Zeit, um ein Zeugnis zu erstellen. Die Frist kann sich verlängern, wenn der Arbeitgeber zahlreiche Zeugnisse infolge von zahlreichen Kündigungen erstellen muss. Bei Erhalt einer Kündigung können Sie jedoch schon ein vorläufiges Arbeitszeugnis verlangen.
Wann wird ein Zwischenzeugnis ausgestellt?
Auch wenn das Beschäftigungsverhältnis nicht beendet werden soll, können Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf das Erteilen eines Zeugnisses, dem so genannten Zwischenzeugnis, haben. Als triftiger Grund für eine zwischenzeitliche Bewertung kann beispielsweise das Antreten des Erziehungsurlaubs oder eine Umstrukturierung im Unternehmen und eine damit verbundene Versetzung sein. Auch wer außerberuflich unter privater Initiative eine Fortbildung plant, hat Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn dies Voraussetzung für den Zugang zu dieser Bildungsmaßnahme ist.
Arbeitszeugnis anfechten
Bei begründeten Unstimmigkeiten in einem Arbeitszeugnis empfiehlt es sich, ein Gespräch mit der Personalabteilung oder dem Chef zu suchen. Die meisten Differenzen bezüglich einer Zeugnisbewertung lassen sich einvernehmlich klären. Kommt es zu keiner Einigung, sollte sich der Arbeitnehmer von einem Anwalt beraten lassen, ob ein Anspruch auf eine Berichtigung des Zeugnisses besteht und eine Zeugnisberichtigungsklage vor einem Arbeits- oder Landesarbeitsgericht sowie in letzter Instanz vor dem Bundesarbeitsgericht erfolgversprechend ist.
Wie schreibt man ein Arbeitszeugnis?
Wer als Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis oder ein Zwischenzeugnis formulieren und erstellen muss, sollte sachlich und wohlwollend das Arbeitszeugnis abfassen, egal wie weit der Arbeitnehmer, Praktikant oder gar Aushilfsarbeiter den eigenen Wünschen und Vorstellungen entsprochen hat. Schließlich bedeutet ein Arbeitszeugnis in der Regel das Ausscheiden aus dem Betrieb, und dem Arbeitnehmer kann alles Weitere eigentlich „Wurscht“ sein. Ein Arbeitnehmer hat es für einen Neuanfang erheblich schwerer, mit einem negativen Arbeitszeugnis eine neue Arbeitsstelle zu finden! Deshalb sollte ein Arbeitszeugnis „weiterbeschäftigungsfördernd“ sein!
Rechtsfolgen bei Verletzung der Zeugnispflicht
Bei Verletzung der Zeugnispflicht gegenüber dem Arbeitnehmer drohen dem Arbeitgeber empfindliche Strafen. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, kann sogar eine Vollstreckung gem. § 888 ZPO durch Zwangsgeld oder Zwangshaft erfolgen. Eventuelle Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers bei Verschulden des Arbeitgebers gehen dann zulasten des Arbeitgebers.
Andererseits kann bei unrichtigem Arbeitszeugnis, zum Beispiel der neue Arbeitgeber des beurteilten Arbeitnehmers, einen Schadensersatzanspruch wegen sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB geltend machen. Die subjektiven Voraussetzungen hierfür liegen beim Aussteller des Zeugnisses aber recht selten vor. Die neuere Rechtsprechung des BGH lässt Haftung aber schon bei leichterem Verschulden zu. Deshalb sollten die Formulierungen unbedingt in deutscher Sprache erfolgen und es sollten keine Zweideutigkeiten in einem Arbeitszeugnis erscheinen. Wer sich unsicher ist, sollte die geschriebene Beurteilung von einer geeigneten Person (zum Beispiel Rechtanwalt für Arbeitsrecht) prüfen lassen.
Tipp zum Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis: Kostenlose Musterzeugnisse zur Beurteilung der Leistung der Arbeitnehmer und Downloads für Vorlagen findet man im Internet; außerdem vermitteln zahlreiche Portale zum Thema Arbeitszeugnis Einblick in die Welt der individuellen Beurteilungen von Arbeitnehmern.
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