Eine Druckkündigung geht immer von einer dritten Person aus. Diese verlangt bei der Druckkündigung von einem Arbeitgeber unter der Verwendung von Druckmitteln, bestimmte Arbeitnehmer zu entlassen. Beispielsweise kann eine Druckkündigung von einem Auftraggeber oder auch einem anderen Arbeitnehmer ausgehen. Bei einer Druckkündigung droht ein Dritter einem Arbeitgeber Nachteile an, wenn der Arbeitnehmer nicht entlassen wird. Das Verlangen Dritter gegenüber dem Arbeitgeber kann dabei im Verhalten des Arbeitnehmers oder in der Person selbst begründet liegen.
Es liegt dann im Ermessen des Arbeitgebers, ob eine personen- oder verhaltensbedingte Kündigung erfolgt.
Bei einer Druckkündigung muss grundsätzlich eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen wirksam werden.
Allerdings muss der Arbeitgeber sich aus der Fürsorgepflicht gegenüber seinem Arbeitsnehmer erst einmal schützend vor diesen stellen.
Es muss alles versucht werden, um die Druckkündigung zu verhindern. Sollten alle Versuche erfolglos enden und dem Arbeitgeber entstehen dadurch erhebliche Schäden, kann eine betriebsbedingte Kündigung erfolgen.