Bei einem problematischen Verhalten des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber ihn durch eine Ermahnung an seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen erinnern.
Eine weitere Möglichkeit besteht in Form der Abmahnung. Bei einer erteilten Abmahnung muss der Arbeitnehmer in der Regel mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen, falls er sein Verhalten nicht ändert.
Im Gegensatz dazu drohen bei einer Ermahnung dem Arbeitnehmer keine arbeitsrechtlichen Folgen.
Allerdings ist zu bedenken, dass eine Ermahnung die Vorstufe zur Abmahnung darstellt. In der Regel werden Ermahnungen in die Personalakte aufgenommen.
Dadurch entstehen dem Arbeitnehmer negative Auswirkungen auf seine berufliche Karriere. Aus diesem Grund sollte auf alle Fälle eine Ermahnung stets ernst genommen werden. Der Arbeitnehmer ist dann gut beraten die arbeitsrechtlichen Pflichten genau einzuhalten.
Bei falschen vorgebrachten Vorwürfen durch den Arbeitgeber hat der Arbeitnehmer ein Recht auf die Erstellung einer Gegendarstellung. Weiterhin besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich an den Betriebsrat zu wenden.
Werden durch eine Ermahnung die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers verletzt, dann kann er gerichtlich durchsetzen, dass diese Ermahnung wieder aus der Personalakte entfernt werden muss.