- Förderung bei Hartz IV und ALG
- Grundsicherung durch Arbeitslosengeld
- Arbeitslosengeld II
- Arbeitslos und Zuverdienst
- Offene Fragen bei HartzIV
- Arbeitslos und selbstständige Erwerbstätigkeit
- Möglichkeit einer Existenzgründung
- Zuschüsse und Förderung von der ARGE für eine Existenzgründung
- Nebentätigkeit bei ALG2 (Hartz 4)
Förderung bei Hartz IV und ALG
Arbeitslos? Nach vielen Jahren der Berufstätigkeit kann es jeden treffen: Arbeitslos und keine Chance auf eine neue Stelle. Aufgrund saisonaler, struktureller und konjunktureller Schwankungen ist das Fehlen bezahlter Beschäftigung nicht nur in Deutschland zum Problem geworden. Der erste Schritt ist dann meist zur ARGE (Arbeitsamt), um Arbeitslosengeld (ALG) oder eine Förderung zu beantragen. Je nach vorangegangener Beschäftigungszeit wird es sich um Arbeitslosengeld 1, auch ALG I genannt oder Arbeitslosengeld II / ALG 2 handeln.
ALG1 ist im Gegensatz zu Hartz IV keine Sozialleistung, sondern ein sozialversicherungsrechtlicher Anspruch, den man mit der Arbeitslosenversicherung erworben hat.
ALG II oder Hartz4 ist eine Grundsicherung für Arbeitsuchende und erwerbsfähigen Menschen, die über den Anspruchszeitraum vom ALG I hinaus ohne eigenes Einkommen sind. Diese Förderung deckt in der Regel nur bescheidene Ansprüche ab; sie berücksichtigt den Bedarf für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung), Körperpflege, Hausrat und für die Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in beschränktem Umfang auch für Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben. Zusätzlich werden die Kosten für die Heizung und die Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht; soweit diese angemessen sind.
Grundsicherung durch Arbeitslosengeld
Mit der Grundsicherung wurde von der Arbeitsagentur für Arbeitsuchende eine bundeseinheitliche Leistung für alle erwerbsfähigen Menschen geschaffen, die hilfebedürftig sind, weil sie entweder keine Arbeit haben oder das Arbeitseinkommen nicht ausreichend ist. Sie können damit ihren eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Familie (Bedarfsgemeinschaft) bestreiten.
Arbeitslosengeld II
Schon im Januar 2005 wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe von einer neuen Sozialleistung abgelöst, der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II). Der Sozialreformator Hartz ist der geistige Vater für die Schaffung vom Arbeitslosengeld II (Hartz4).
Arbeitslos und Zuverdienst
Zum Arbeitslosengeld II können monatlich 100 Euro brutto anrechnungsfrei hinzuverdient werden. Wird ein höheres Einkommen erzielt, werden genau definierte Anrechnungssätze abgezogen. Informieren Sie sich deshalb ausführlich in Ihrem Amt für Arbeit!
Offene Fragen bei HartzIV
Wie viel Zuverdienst, welche Leistung, Anspruch auf Kindergeld, Änderungen im Vermögen, Erbschaft, Rechner für Regelsatz, Umzug oder neue Wohnung, Heizkosten, Freibeträge, Förderung oder Wohngemeinschaft; zu Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit gibt es immer offene Fragen. Auch hier kann man sich im Internet Rat suchen und vorab informieren.
Arbeitslos und selbstständige Erwerbstätigkeit
Als Alternative oder als Start in eine neue Zukunft nehmen viele Arbeitsuchende beim Arbeitsamt die Förderung zur Gründung einer Selbständigkeit in Anspruch. Bei einer selbstständigen Tätigkeit während der Arbeitslosigkeit ist zwar auch nur ein Betrag von 100 Euro anrechnungsfrei, im Gegensatz zu einem abhängigen Beschäftigungsverhältnisses, bei dem die Anrechnung beim Bruttolohn ansetzt, aber in Netto.
Bei der Selbständigkeit wird nicht etwa das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit auf das ALG II angerechnet, sondern ausschließlich der Gewinn, den man aus der Tätigkeit erzielt. Ein Gewinn ergibt sich aber erst, wenn man die Betriebsausgaben vom Einkommen abgezogen hat. Dazu kommt noch die nicht unerhebliche Fördermöglichkeit von der Agentur für Arbeit, die den Existenzgründern die Entscheidung leichter machen soll. Damit wird eine Förderung und Unterstützung in der ersten Zeit des eigenen Geschäftsbetriebes gewährt, da aller Anfang schwer sein kann und wird.
Möglichkeit einer Existenzgründung
Die Existenzgründung kann aus vielerlei Sicht eine gute Alternative darstellen. Oft wird sie die einzige Chance sein, aktiv in das Berufsleben zurückzukehren. Durch die staatliche Förderung vom Arbeitsamt kann das Gründen eines Kleinbetriebes oder eines Familienunternehmens unterstützt werden. Dabei wird durch die finanzielle Förderung gewährleistet, dass die Betroffenen eine „Überlebenschance“ haben.
Zuschüsse und Förderung von der ARGE für eine Existenzgründung
Um ein Überbrückungsgeld als Förderung bei einer Existenzgründung zu erhalten, sollte man sich zunächst mit seinem zuständigen Sachbearbeiter über die geplante Selbstständigkeit unterhalten. In der Regel steht das Amt für Arbeit solchen Entscheidungen recht positiv gegenüber und man kann die Einzelheiten und Voraussetzungen in einem ersten Gespräch abklären.
Grundlage für eine finanzielle Förderung der Selbstständigkeit
Wer in Deutschland aus der Arbeitslosigkeit den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchte, sollte sich vorab ausreichend informieren. Wie in vielen anderen Bereichen auch ist hier die Rechtslage recht differenziert. Grundlage für die Förderung einer Selbständigkeit durch das Arbeitsamt ist, dass der Existenzgründer der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit des Konzepts der Existenzgründung nachweist. Dabei ist die Stellungnahme und positive Beurteilung ein fachkundigen Stelle vorzulegen. Als fachkundige Stellen gelten insbesondere die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammer, Unternehmens- und Steuerberater, Branchenverbände sowie Fachverbände und Bank- & Kreditinstitute. Neben der Tatsache, dass zum Beispiel die IHK Südwestsachsen guter Ratgeber für die Fragen zukünftiger Unternehmer ist, wird dort so eine Stellungsnahme kostenfrei angefertigt. Eine Rentabilitätsvorschau, ein Businessplan und eine Liquiditätsplanung, welche durch den Gründer auszuarbeiten sind, werden unter anderem benötigt, um die Tragfähigkeit der Firmengründung festzustellen.
Nebentätigkeit bei ALG2 (Hartz 4)
Egal ob in München, Mannheim oder Mühlhausen, als Empfänger von ALG II kann man sich, bedingt durch die etwas höher liegende Messlatte bei der Gewährung von Förderungen und Darlehen zur Existenzgründung, durch eine unselbstständige Nebentätigkeit in einer auserwählten Branche an die eigene Selbstständigkeit herantasten.
Ein erzielter Nebenverdienst muss als Hinzuverdienst zwar der ARGE angezeigt werden und wird ab einer Höchstgrenze von der Grundsicherung in Abzug gebracht, kann jedoch die Tragfähigkeit einer geplanten Unternehmung aufzeigen. Inwieweit der Zuverdienst von den Hartz IV- Leistungen in Abzug gebracht wird, sollte im Vorfeld bei der zuständigen Stelle erfragt werden. Wie viel man dazuverdienen darf und in welcher Höhe eine Anrechnung erfolgt, hängt von vielen Faktoren ab und wird individuell ermittelt.
TIPP: Haben Sie die Absicht, als Leistungsempfänger eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen, und möchten Sie dazu Fördermittel und Zuschüsse beantragen und erhalten, so sollten Sie sich bereits im Vorfeld umfangreiche Informationen und Ratschläge einholen. Je größer Ihr Wissensstand ist, um so größer ist die Chance für eine erfolgreiche Zukunft.
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