Bei einer Heimarbeit kann die Arbeitsstätte vom Arbeitnehmer selbst gewählt werden. In der Regel ist dies die Wohnung. Die ausgeführte Arbeit erfolgt im Auftrag von Gewerbetreibenden. Nach erfolgter Arbeit werden die Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber überlassen. Die Arbeitnehmer werden auch als Heimarbeiter bezeichnet.


Heute erfolgt eine Heimarbeit hauptsächlich auf dem Gebiet der Telearbeit. Für den Heimarbeiter besteht besonderer Schutz beispielsweise nach dem MuSchG, dem SchwbG usw.

Allerdings ist das Kündigungsschutzgesetz bei Heimarbeit nicht anwendbar.