Als Insolvenz wird die Zahlungsunfähigkeit bezeichnet. Diese liegt immer dann vor, wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem oder den Gläubigern nachzukommen. Die Insolvenz wird eintreten, wenn dem Schuldner erforderliche Geldmittel nicht mehr zur Verfügung stehen, also die Liquidität nicht ausreicht, um alle Zahlungsverpflichtungen fristgerecht erfüllen zu können. Auch wird das rechtliche Verfahren, das bei Zahlungsunfähigkeit zum Beispiel von Unternehmen oder Privatpersonen durchgeführt wird, Insolvenz oder Insolvenzverfahren genannt.

Insolvenz

Insolvenzrecht

Im deutschen Insolvenzrecht unterscheidet man bei Insolvenzen zwei grundlegende Insolvenzarten. Die Unternehmensinsolvenz als Regelverfahren und die Verbraucherinsolvenz als Kleinverfahren. Alle Insolvenzverfahren werden grundlegend in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt, die das bis 1999 noch geltende Konkurs- und Vergleichsverfahren abgelöst hat.


Gründe und Folgen einer Insolvenz

In schwierigen Zeiten stehen nicht nur viele mittelständische Unternehmen finanziell rasch mit dem Rücken zur Wand, viele Privatpersonen überschulden sich auch zunehmend durch unerwartet eintretende Arbeitslosigkeit oder Konsumverhalten, welches nicht dem tatsächlichen Einkommen entspricht.

Der Einkauf mit Kreditkarten lässt viele Verbraucher am Monatsende über den Kontostand erschrecken; diese Praxis führt zwangsläufig über einen längeren Zeitraum zur Zahlungsunfähigkeit und somit zur Insolvenz, wenn keine liquiden Mittel aktiviert werden können. Natürlich ist eine Insolvenz, egal ob eine Firmeninsolvenz oder eine Privatinsolvenz, in erster Linie für den Betroffenen ein sehr unangenehmes Ereignis, welches aber nicht überraschend und über Nacht kommt.

Chancen einer Privatinsolvenz

Als letzen Weg aus der Schuldenfalle melden immer mehr Privatpersonen eine Privatinsolvenz an. Kreditraten und andere Verbindlichkeiten, bei denen die Rückzahlung vorher kein Problem war, können plötzlich nicht mehr bedient werden. Die Hoffnung auf eine neue Arbeitsstelle und die damit wieder eintretende Zahlungen und Zahlungsfähigkeit verleitet viele Arbeitnehmer zu großzügigen Einkäufen oder Investitionen, die früher oder später, wenn man den Überblick verliert, zur eigenen Pleite führen können.


Oder die eventuell erhaltene Abfindung ist aufgebraucht und es kann so ein gewaltiger privater Schuldenberg anwachsen, der aus eigener Kraft nicht mehr abgebaut werden kann. Die zwangsläufige Folgen können und werden dann sein: Mahnbescheid, Pfändung und Versteigerung sowie auch Schufa-Einträge und Insolvenz. Die persönliche Insolvenz (Privatinsolvenz) ist dann der einzige und letzte Ausweg, einen Schlussstrich zu ziehen und bei Null anzufangen. Hält man 6 Jahre durch, ist man anschließend schuldenfrei.

Restschuldbefreiung

Den größten Fehler, den man bei einer Insolvenz machen kann, ist „den Kopf in den Sand zu stecken“. Täglich hört und liest man in allen Medien von Insolvenzen. Da sind Unternehmen dabei, deren Wert, Liquidität und Seriosität nie in Frage gestellt wurden. Man denke nur an Insolvenzen bei Märklin, Karmann, Edscha, Rosenthal, Herlitz, Woolworth Deutschland, Grundig, Herstatt Bank, Schiesser, Arcandor oder BenQ. Den meisten dieser Traditionsunternehmen ist in Deutschland durch die Hilfe vom Insolvenzverwalter und der Gesetzgebung zum Insolvenzrecht nach der Insolvenz ein Neuanfang gelungen. Nach einer umfassenden Sanierung, die oft vorübergehend mit der Verringerung der Belegschaft verbunden ist, bietet die Insolvenz einen guten Neuanfang und Chancen für einen wirtschaftlichen Aufschwung.

Arbeitslosigkeit und Insolvenz

Das Thema Arbeitslosigkeit und Insolvenz muss von zwei Seiten betrachtet werden: Einmal kann die Firma, in der man beschäftigt ist, pleite gehen und man erhält eine so genannte Insolvenz-Kündigung.

Haben Arbeitnehmer wegen einer Insolvenz ihre Löhne beziehungsweise Gehälter nur noch teilweise beziehungsweise gar nicht mehr erhalten, zahlt die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen die ausstehenden Entgeltansprüche an die betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Form von Insolvenzgeld. Anspruch auf Insolvenzgeld besteht bei Vorliegen einer Insolvenz für die davor liegenden letzten drei Monate (Insolvenzgeld-Zeitraum) des Arbeitsverhältnisses.

Die andere Seite von „Arbeitslos und Insolvenz“ betrifft die Überschuldung privater Haushalte unter dem Aspekt der Arbeitslosigkeit. Wenn die laufenden Rechnungen für Miete, Energie und Wasser sowie Handyverträge oder andere Schulden bei Gläubigern nicht mehr bezahlt werden können – weder über die Hartz4-Leistungen noch über Sparguthaben oder sonstige Wertanlagen, Rücklagen oder Veräußerungen von Wertgegenständen, so droht die private Insolvenz.


Insolvenzbekanntmachungen & Insolvenzveröffentlichungen

Im Internet veröffentlichen die Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland die Bekanntmachungen, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist. Mit der Insolvenzbekanntmachung und der Veröffentlichungen privater Insolvenzen soll potenziellen Gläubigern ermöglichen werden, ihre Ansprüche anzumelden und gegebenenfalls geltend zu machen.

Insolvenzbekanntmachungen sind in Deutschland auch bei einer Privatinsolvenz Teil des Insolvenzverfahrens. Hat der Schuldner einen Insolvenzanwalt aufgesucht (Fachanwalt für Insolvenzrecht), kann und wird dieser alle Einzelheiten, von der Anmeldung einer Insolvenz bis zum Abschluss des Verfahrens, erklären und durchführen. Das Insolvenzrecht kann für den Außenstehenden eine recht komplizierte Sache sein, besonders wenn es um aufgelaufenen und den fortlaufenden Kindesunterhalt sowie während der Laufzeit einer Insolvenz neu auftretende Pfändungen geht.

Firmeninsolvenz

In Deutschland stehen Pleiten, Konkurs und Insolvenz von Firmen an der Tagesordnung. Durch das geltende Insolvenzrecht sind Versteigerungen von Insolvenzware relativ häufig anzutreffen. So mancher Geschäftsführer einer früher rentablen GmbH muss nun zuschauen, wie die in guten wirtschaftlichen Zeiten teuer angeschafften Werkzeuge, Maschinen und Nutzfahrzeuge oft zum Schleuderpreis versteigert werden. Was der ehemalige Eigentümer oft schmerzlich beobachtet, ist für einige Unternehmen Geschäftsgrundlage und Neuanfang. Inzwischen gibt es recht viele Unternehmen, die sich das Weiterverkaufen von Auktionsware aus dem Insolvenzverkauf zum Tätigkeitsfeld des eigenen Unternehmens gemacht haben. Akribisch werden von diesen Firmen und Einzelunternehmern Insolvenzbekanntmachungen, Insolvenzverzeichnisse und Insolvenzlisten studiert. Gerade teuere Produkte wie zum Beispiel ein Auto oder hochwertige Büromöbel können so oft gewinnbringend gewerblich weiterverkauft werden.

Insolvenz vorbeugen

Wenn man merkt, dass man von seinen Schulden und Zahlungsverpflichtungen eingeholt oder gar überholt wird, sollte man sich rechtzeitig um fachkundige Hilfe bemühen. Abwarten bringt in so einem Fall meist nur noch höhere Schulden, Ausweglosigkeit und Depressionen mit sich. Geeignete Hilfe erhält man zum Beispiel bei einer Schuldnerberatung, einem Insolvenzanwalt oder im Internet in einem Fachportal für die insolvenznahe Rechts- und Sanierungsberatung. Denn ob Pfändung, Vollstreckungsbescheid vom Amtsgericht oder massiv aufgelaufener Kindesunterhalt, solche Organisationen oder Anwälte für Insolvenzrecht wissen meist, was zu tun ist und zeigen den Weg in eine bessere und schuldenfreie Zukunft.


Insolvenzantrag

Der Insolvenzantrag kann formlos sowohl vom Gläubiger als auch vom Schuldner gestellt werden. Der Antrag ist aber immer schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen. Ein Insolvenzantrag kann grundsätzlich vom Träger des betroffenen Vermögens, also dem Schuldner selbst (Eigenantrag) und von jedem Gläubiger (Gläubigerantrag) gestellt werden.

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