Insourcing bezeichnet die Übernahme von bisher fremden Leistungen in die eigene Geschäftstätigkeit eines Unternehmens. Ein Beispiel für Insourcing ist die Produktion von Gütern, welche im Vorfeld vom Unternehmen eingekauft wurden. In einem solchen Fall handelt es sich um eine Betriebsänderung.
Der Arbeitgeber ist bei solchen Maßnahmen des Insourcing in der Pflicht sich mit dem Betriebsrat zu beraten. Gemeinsam muss ein Konzept für die bevorstehende Betriebsänderung erstellt werden. Das Ziel dabei ist, dass die bei einer Betriebsänderung entstehenden Nachteile für die Arbeitnehmer so gering wie möglich gehalten werden. Die Einigung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat wird auch als Interessenausgleich bezeichnet.