Der Anspruch auf Jubiläumszuwendungen ist nicht gesetzlich geregelt. In den meisten Fällen sind Bestimmungen zur Jubiläumszuwendung in den tarifvertraglichen Regelungen, Betriebsvereinbarungen oder auch in einzelvertraglichen Absprachen festgelegt.
Seit dem 1. Januar 1999 sind die zusätzlichen Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer in manchen Fällen steuerpflichtig. Dies betrifft unter anderem Jubiläumszuwendungen bei einem Arbeitnehmerjubiläum oder Geschäftsjubiläum, wenn dabei der Betrag von 150,00 Euro überschritten wird.