Bei einem Leiharbeitsverhältnis stellt ein Unternehmen seine eigenen Arbeitskräfte anderen Unternehmen zur Verfügung. Dabei erhält das Unternehmen für die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer ein Arbeitsentgelt.

Erfolgt eine gewerbsmäßige Überlassung der Arbeitskräfte im rahmen der Leiharbeit an Unternehmen, dann ist dazu die Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit notwendig.