Ob man als Schüler oder Student einen Minijob oder einfach nur eine Heimarbeit sucht, Stellenangebote für Minijobs wird man genau so schwer finden wie eine reguläre Arbeit. Es gehört viel Engagement und Zielstrebigkeit dazu, einen lukrativen Minijob zu finden, der einerseits lohnend ist und andererseits auch noch Spaß macht. Studentenjobs und Schülerjobs sind vor allem in den (Semester-) Ferien rar; hier lohnt sich zeitiges Umschauen und gegebenenfalls schon ein Vorvertrag.

Was ist ein Minijob?

Minijob

Als Minijob wird ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis bis zu einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt – also einem durchschnittlichen Monatsverdienst innerhalb von zwölf Monaten von nicht mehr als 400 Euro oder ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis bezeichnet. Ist ein Arbeitnehmer innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als 50 Arbeitstage bzw. zwei Monate beschäftigt, handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung und somit ebenfalls um einen Minijob. Über 7 Millionen Minijobs werden momentan in Deutschland ausgeübt.


Für in Minijobs geringfügig Beschäftigte muss der Arbeitgeber Beiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung usw.) bei der Minijobzentrale bezahlen. Wie bei jedem anderen Job ist auch beim Minijob ein ordentlicher Arbeitsvertrag Vorrausetzung für eine Beschäftigung. Der Arbeitsvertrag muss auch bei einem Minijob oder Nebenjob Regelungen zur Kündigungsfrist, zu Urlaub und zum Urlaubsanspruch sowie anderen gesetzlichen Vorschriften enthalten.

Die Pauschalabgaben zur Sozialversicherung übernimmt also der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer ist bei einem Minijob aber von Steuern und Sozialabgaben befreit.

Angebote zu einem Minijob suchen

Wenn man Angebote zu einem Minijob sucht, wird man beim Arbeitsamt (Agentur für Arbeit) fündig, wobei die Eigeninitiative und eine selbstständige Suche in Unternehmen oder in Anzeigen und Minijob-Börsen immer der erfolgreichere Weg sein wird. Potenzielle Arbeitgeber sind wie bei der Anstellung von regulären Arbeitskräften bestrebt, auch kurzfristig oder geringfügig Beschäftigte persönlich kennen zu lernen.


Minijob finden

Oftmals kann man Anzeigen in Tageszeitungen oder in größeren Städten, wie Berlin, Hannover, München, Dresden und Hamburg sogar als Postwurfsendung finden, in denen Minijobs verschiedener Art angeboten werden. Da wird oft mit Heimarbeit am PC, Minijob zuhause oder Nebenjob als Aushilfe auf 400 – Euro-Basis geworben. Prüfen sollte man derartige Angebote genau, denn auch auf dem Markt der Minijobs tummeln sich viele schwarze Schafe.

Arbeitslos und Minijob?

Auch als beim Arbeitsamt gemeldeter Arbeitssuchender kann man einen Minijob oder Nebenjob ausüben. Ob und in welchem Umfang das Nebeneinkommen dann auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit. Wichtig ist jedoch, dass man jede Art von Nebenbeschäftigung der Agentur für Arbeit meldet!

Arten von Minijobs

Die beliebtesten Minijobs, die ein zusätzliches Einkommen sichern können, sind zum Beispiel:

  • Promotion
  • Aushilfe – Jobs in der Gastronomie und im Hotelbereich
  • Minijobs in Privathaushalten
  • Babysitter
  • Hundesitter
  • Taxifahrer
  • Reinigungskraft
  • u.v.m.

Vollbeschäftigung plus Minijob?

Selbst für viele Vollerwerbstätige es ist oftmals eine zwingende Notwendigkeit, einen Minijob zusätzlich annehmen. Um die laufenden Kosten zu decken bzw. den Unterhalt der Familie abzusichern, arbeiten derzeit ca. 2,3 Mio. Menschen neben einer Berufstätigkeit noch in einem Minijob. In den USA ist diese Praxis übrigens schon fast flächendeckend Alltag, da ein Einkommen in der Regel nicht mehr ausreicht, um die gestiegenen Kosten zu decken.

Was muss man bei einem Minijob beachten?

Will man zusätzlich zu einem regulären Dienstverhältnis in einem Minijob, einem Nebenjob, in Heimarbeit oder als Aushilfe arbeiten, sollte man vom Arbeitgeber die Genehmigung einholen. Oftmals sind in Arbeitsverträgen entsprechende Klauseln fixiert, die es zu beachten gilt.

Stolperfallen beim Minijob

BAföG-Empfänger dürfen nicht mehr als 4.200 Euro jährlich erjobben, sonst bekommen sie anteilig die Förderung gekürzt. Mehr als 350 Euro monatlich sind also nicht drin. Wenn Studenten regelmäßig mehr als 400 Euro im Monat verdienen, müssen sie gegebenenfalls anteilig Beiträge in die Rentenkasse zahlen.


Sollte in einem Minijob Urlaubs- und Weihnachtsgeld anfallen, so zählen diese Einnahmen mit. Wird innerhalb eines Jahres die Grenze von durchschnittlich 400 Euro monatlich überschritten, werden sofort Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf den Verdienst fällig; unter Umständen müssen Beiträge nachgezahlt werden. Achten Sie deshalb selbst auf das Einkommen und steuern Sie gegebenenfalls die Arbeitszeit beim Minijob, um unnötigen Belastungen zu entgehen.

Minijob – Vertrag abschließen

Auch ein Minijob unterliegt den gesetzlichen Regelungen sowie den Vereinbarungen des Arbeitsvertrages. Der Beginn des Arbeitsverhältnisses, eventuelle Probezeit, Tätigkeitsbezeichnung, Arbeitsvergütung, Arbeitszeit, Kündigungsfrist, Entgelt und weitere spezifische Angaben sollten, wie bei einem regulären Arbeitsverhältnis auch, schriftlich fixiert und gegenseitig durch Unterschrift zur Kenntnis genommen werden.

TIPP zum Minijob: Musterverträge für einen Minijob stehen im Internet als Download bereit. Checken Sie die Aktualität und passen Sie das Formular Ihren Gegebenheiten an.

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