In Deutschland leiden über 1,5 Millionen Arbeitnehmer unter den Folgen des Mobbings. Gesetzlich ist der Begriff „Mobbing“ nicht definiert. Darunter ist die Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung gegenüber einzelner Arbeitnehmer zu verstehen. Durch das Mobbing erfolgt die Verletzung der Ehre, der Gesundheit, der Persönlichkeitsrechte des betroffenen Mobbingopfers.

Dem Betroffenen stehen verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung. Laut § 84 Abs. 1 Satz 1 BetrVG kann der Arbeitnehmer eine Beschwerde beim Arbeitgeber einreichen. Dieser ist angewiesen, die vorgebrachte Beschwerde zu prüfen. Bleibt die Beschwerde erfolglos, besteht für den Arbeitgeber das Recht, den mobbenden Kollegen auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. Der Geschädigte kann einen Schadensersatz verlangen. Darunter fallen unter anderem entstandene Arztkosten.


Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Durchsetzung kann durch den Geschädigten auch gerichtlich in der Form eines Mobbingschutzprozesses erfolgen. Allerdings ist dabei die Beweisführung recht schwierig. Für Betroffene ist es ratsam und wichtig, ein „Mobbingtagebuch“ zu führen.