Unter diesem Begriff Sabbatical ist eine flexible Arbeitszeitgestaltung zu verstehen. Dadurch wird einem Arbeitnehmer ermöglicht, für eine längere Zeit aus dem Arbeitsleben auszuscheiden. Während dieser Zeit wird der Arbeitsplatz für diesen Arbeitnehmer allerdings erhalten. Für den Arbeitnehmer besteht beim Sabbatical auch die Möglichkeit, aufgrund seines Alters dann aus dem Berufsleben auszuscheiden.

Allerdings muss bemerkt werden, dass in Deutschland kein gesetzlicher Anspruch auf diese Maßnahme besteht.


Ratsam für einen Arbeitnehmer in einem größeren Betrieb ist der Abschluss einer so genannten Sabbatical-Betriebsvereinbarung. Hierbei muss natürlich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates beachtet werden. Dieses bezieht in diesem Fall auf die Lage und auch Verteilung der Arbeitszeit und ebenso auf eine Verkürzung der vorübergehenden betrieblichen Arbeitszeit. Nachzulesen ist es im § 87, Abs. 1 Nr. 2, 3 Betr.VG.