Seit dem 1. Januar 2002 verjähren vertragliche und gesetzliche Ansprüche nach einer Frist von 3 Jahren. Dies nennt man Verjährungsfrist. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Jahresende, in dem Jahr der Anspruch entstand.
Seit dem 1. Januar 2002 verjähren vertragliche und gesetzliche Ansprüche nach einer Frist von 3 Jahren. Dies nennt man Verjährungsfrist. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Jahresende, in dem Jahr der Anspruch entstand.