Der Arbeitnehmer ist berechtigt eine Zahlungsklage zu erheben, wenn der Arbeitgeber mit der Zahlung des laufenden Arbeitentgelts oder auch einer fälligen Gratifikation im Rückstand ist.

Eine Zahlungsklage hat zum Ziel, dass der Arbeitnehmer aufgrund bestehender tariflicher und auch individualvertraglicher Anschlussfristen sein Anspruch auf das ihm zustehende Entgelt nicht verloren geht.


Während der Klage sollte tunlichst eine Verfahrensverzögerung vermieden werden. Mitunter werden solche Verzögerungen gern von Arbeitgebern genutzt, um mit dem Arbeitnehmer einen Vergleich zu treffen.