Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitgeber in der Pflicht, dem Arbeitnehmer ein Zeugnis auszustellen. Diese muss leicht verständlich formuliert sein. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts muss ein Zeugnis wohlwollend abgefasst sein und der Wahrheit entsprechen.

Ein fehlerhaft ausgestelltes Zeugnis kann für den Arbeitnehmer bei einer Neubewerbung hinderlich sein. Der Arbeitnehmer ist gut beraten, wenn er die Hilfe eines Rechtanwalts bei der Prüfung des Zeugnisses in Anspruch nimmt.


Bei jedem ausgestellten Zeugnis besteht für den Arbeitnehmer ein Anspruch auf Berichtigung. Dieser Anspruch kann auch gerichtlich durchgesetzt werden. Gründe können dafür beispielsweise in einer unterdurchschnittlichen Beurteilung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber liegen. In einem solchen Fall ist der Arbeitgeber dann während einem Gerichtsverfahren in der Pflicht, die Gründe für die Beurteilung des Arbeitnehmers darzulegen und auch zu beweisen.

Tipp zum Zeugnis: Einen Rechtsanwalt aufsuchen

Grundlage des Handelns sollte immer eine gute Rechtsberatung sein. Nicht jedes Urteil ist für den Außenstehenden auch nachvollziehbar. Informieren Sie sich deshalb vorab bei geeigneten Stellen.

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